Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und
Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäfts­beziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. 
Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns, deshalb brauchen wir Ihre aktive Zustimmung.

Was bedeutet das BGH-Urteil für Sie?

In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit den Kundinnen und Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn Kundinnen und Kunden den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widersprechen (sogenannter Änderungs­mechanismus). Grund für diese Vorgehens­weise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungs­mechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Zurückliegende Änderungen sind in vielen Fällen nicht ohne Weiteres wirksam, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken bis spätestens 01.09.2025. 

Die konkreten Bedingungs­werke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungs­weges.

Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönlich

In einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Telefonisch

Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Service-Center unter 07351 570-2020 (Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr).

FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was hat sich im Bereich Echtzeitüberweisung und Wero Zahlungen geändert?

Die konkreten Änderungen entnehmen Sie der Änderungsübersicht zu den Überweisungsbedingungen und der Änderungsübersicht zu Wero Zahlungen. Die rot markierten Textpassagen stellen die Änderungen dar. Diese Unterlagen haben Sie entweder per Post erhalten oder Sie finden sie in Ihrem elektronischen Postfach.

Was hat sich bei den Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTan-App für Kartenverfügungen im Online-Handel geändert?

Wir möchten, dass Sie unsere leistungsstarken Karten vollumfänglich nutzen können. Mit der Zustimmung zu unseren Bedingungen sind Kartenzahlungen auch im Online-Handel in Verbindung mit einer registrierten S-pushTAN-App möglich, sofern die betreffende Karte entsprechend ausgestattet ist. Um das Bezahlen im Online-Handel nutzen zu können, benötigen Sie auf Ihrem mobilen Endgerät die S-pushTAN-App der Sparkasse und müssen dort Ihre Karte ggf. registrieren. Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungswerken.

Muss ich bei allen Banken meine aktive Zustimmung zu den Bedingungen erteilen, oder betrifft dies nur die Sparkasse?

Alle Banken haben die gleichen gesetzlichen Vorgaben und sind verpflichtet, diese auch umzusetzen. Also müssen Sie auch bei allen Banken bei Veränderungen in den Bedingungen aktiv zustimmen.

Warum werde ich aufgefordert, für Bedingungen von Produkten zu unterzeichnen, die ich gar nicht nutze?

Die Bedingungen entfalten Ihre Wirkung erst in dem Moment, in dem Sie das jeweilige Produkt bei uns abschließen. Bis dahin sind diese Bedingungen für Sie gegenstandslos.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Bitte stimmen Sie unseren Bedingungen und unserem Preis- und Leistungsverzeichnis bis spätestens 01.09.2025 zu.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.

Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäfts­beziehung mit Ihnen dauer­haft fortführen können oder beenden müssten.

Werden Sie ab sofort bei AGB-Änderungen immer die aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden einholen?

Hier muss unterschieden werden zwischen Kunden, die Verbraucher sind und Kunden die keine Verbraucher sind.

Für Verbraucher gilt folgendes: Wir benötigen die aktive Zustimmung unserer Kundinnen und Kunden, wenn Haupt­leistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kundinnen und Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Recht­sprechungs­änderung oder einer behördlichen bzw. aufsichts­rechtlichen Vorgabe notwendig werden. Wir bemühen uns, Ihnen die aktive Zustimmung so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Brief­wechsel zu vermeiden.

Für Kunden, die keine Verbraucher sind, gilt folgendes: Wir informieren Sie zukünftig über Veränderungen und Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten widersprechen. Dieses Verfahren nennt sich Zustimmungsfiktion.

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Privat­kunden. Sie erhalten entweder eine Benach­richtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.

Warum bekomme ich die Bedingungen nicht per Post zugeschickt?

Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nach­haltiges und ressourcen­schonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kundinnen und Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.

Was für Änderungen gibt es bei den Bedingungen zu den Schrankfächern?

Die Haftungsregelungen wurden angepasst und entsprechen nun den aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail meiner Sparkasse oder eine Phishing-E-Mail?

Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzu­klicken und Ihre Daten einzugeben.

Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nach­sehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.

Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 07351 570-2020 (Montag bis Freitag von 8-18 Uhr)

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