Bis zu 1.000 Euro Förderung für nachhaltige Investitionen oder Projekte
Der neue KREDIT-FOR-FUTURE PLUS
Nachhaltiger zu werden ist uns als Kreissparkasse Biberach sehr wichtig. Mit vielen kleinen Schritten schaffen wir Veränderungen, damit Gutes bleibt. Dazu gehört auch, unsere Kundinnen und Kunden dabei zu unterstützen, selbst nachhaltiger zu werden.
Mit dem KREDIT-FOR-FUTURE PLUS unterstützt die Kreissparkasse Biberach Ihre privaten, nachhaltigen Projekte und Investitionen mit einem Zuschuss in Höhe von 2% auf die Darlehenssumme*.
In drei Schritten zu Ihrem KREDIT-FOR-FUTURE PLUS
Entscheiden Sie sich für eine zukunftsfähige und private Investition.
Schließen Sie einfach Ihren Wunschkredit vor Ort bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater ab.
Mit dem KREDIT-FOR-FUTURE PLUS unterstützen wir Ihre nachhaltigen Investitionen. Zusätzlich belohnen wir Ihre zukunftsfähige Anschaffung mit einem Zuschuss von 2%*.
Ist Ihre Idee erfolgreich umgesetzt? Dann beantragen Sie den Zuschuss bequem online und laden Sie die Rechnung(en) einfach hoch.
Um den Rest kümmert sich Ihre Kreissparkasse Biberach für Sie.
Rahmenbedingungen
Bis zu 1.000 Euro Förderung
Wir fördern Ihre nachhaltige, private Anschaffung mit 2% der Darlehensumme*.
Das Besondere dabei:
Sie erhalten den Zuschuss auch für Projekte, für die es sonst keine öffentlichen Finanzhilfen gibt, z.B. auch für neue, energiesparende Elektrogeräte.
Wählen Sie den für Sie passenden Kredit aus
S-Privatkredit für E-Mobilität und sonstige, nachhaltige Projekte
Sie möchten z.B. ein Smart-Home-System in Ihrem Zuhause einrichten, ein E-Auto finanzieren, bei Ihrer neuen Einrichtung auf mehr Nachhaltigkeit setzen oder Ihre alten "Stromfresser" durch neue, sparsame Elektrogeräte ersetzen. Dann nutzen Sie unseren S-Privatkredit und sichern Sie sich einen attraktiven Zuschuss.
S-Modernisierungskredit für nachhaltige Bau- und Modernisierungsmaßnahmen
Ob barrierefreie Umbaumaßnahmen oder Wärmedämmung: Der S-Modernisierungskredit für Eigentümerinnen und Eigentümer lässt sich vielfältig einsetzen und macht nachhaltiges Wohnen noch schöner.
*Zuschuss steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit; kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung; keine Haftung für etwaige steuerliche oder sonstige im Zusammenhang mit dem Zuschuss resultierenden Verpflichtungen oder Nachteile.
Weitere Verwendungszwecke
Für weitere nachhaltige Vorhaben wie z.B. einer Photovoltaik-Anlage, die wir ebenfalls fördern, werfen Sie gerne einen Blick in unsere Liste der Verwendungszwecke.
Antrag stellen und Zuschuss abrufen
Den Zuschuss können Sie einfach und bequem online beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag immer Belege (Rechnungen oder sonstige Nachweise) beinhalten muss.
Für die meisten Projekte oder Investitionen genügt eine Kopie der Rechnung eines Fachunternehmens, zum Beispiel das Handwerksunternehmen, welches die Dienstleistung für den Umbau o.ä. erbracht hat.
Nach Prüfung der Voraussetzungen und frühestens nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechtes des zugrundeliegenden Kredites wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.
Die Einreichung der Rechnungsbelege zum Nachweis des nachhaltigen Verwendungszwecks ist bis maximal 16 Wochen nach Abschluss des Kreditvertrages möglich. Nach dieser Frist kann kein Zuschuss gewährt werden.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Zuschuss
Der Zuschuss kann von dem(n) Kontoinhaber(n) des zugrunde liegenden Kredites beantragt werden. Bei zwei Kreditnehmern erfolgt der Antrag im Namen aller Kreditnehmer. Pro Kredit gibt es nur einmal einen Zuschuss. Der Zuschuss kann darüber hinaus nur von Privatpersonen, nicht von Firmen- oder Geschäftskunden im Rahmen ihrer Tätigkeit, beantragt werden.
Der Zuschussantrag muss immer Belege (Rechnungen oder sonstige Nachweise) beinhalten. Ein Kostenvoranschlag oder ähnliche Unterlagen reichen nicht aus. Das Projekt muss umgesetzt und die Rechnung vom Verkäufer ausgestellt sein.
Für die meisten Projekte oder Investitionen genügt eine Kopie der Rechnung eines Fachunternehmens, zum Beispiel das Handwerksunternehmen, welches die Dienstleistung für den Umbau o.ä. erbracht hat.
Ein Kostenvoranschlag oder ähnliche Unterlagen reichen leider nicht aus. Das Projekt muss umgesetzt und die Rechnung vom Anbieter gestellt sein.
Die Einreichung der Rechnungsbelege zum Nachweis des nachhaltigen Verwendungszwecks ist bis maximal 16 Wochen nach Abschluss des Kreditvertrages möglich. Nach dieser Frist kann kein Zuschuss gewährt werden.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt frühestens 14 Tage nach Abschluss des Kreditvertrags, in Form einer Sondertilgung auf den Kredit.
Eine Sondertilgung oder Ablösung des zugrunde liegenden Darlehens innerhalb der ersten 48 Monate Kreditlaufzeit bewirkt einen sofortigen Anspruch auf Rückzahlung des Zuschusses durch die Kreissparkasse Biberach.
Nein. Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig vom Zuschuss.
*Zuschuss steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit; kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung; keine Haftung für etwaige steuerliche oder sonstige im Zusammenhang mit dem Zuschuss resultierenden Verpflichtungen oder Nachteile.
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