Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?

Nach den durch die Omnibus-Verordnung geänderten Rahmenbedingungen gilt die CSRD-Berichtspflicht (Corporate Sustainability Reporting Directive) nun für Unternehmen mit folgenden Merkmalen:1

  • Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden
  • 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme

Es gibt außerdem eine zeitliche Verschiebung: Erste Berichte sind im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027 zu veröffentlichen. Darüber hinaus wurden die zu berichtenden erforderlichen Datenpunkte reduziert.
1Vorschlag EU-Kommission vom 26.02.2025

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