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2-Faktor-Authentifizierung: Was ist das?

Die Sicherheit Ihrer Finanzen hat für uns höchste Priorität, weshalb wir verschiedenste Vorgänge mit einer 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) absichern.

Bei einer 2-Faktor-Authentifizierung erfolgt der Identitätsnachweis nicht nur über eine Passwortabfrage – sondern über die Kombination zweier unterschiedlicher Faktoren. Neben dem Faktor Wissen (z.B. Passwort bzw. PIN), wird der Nachweis eines zweiten Faktors aus den Kategorien Besitz (z.B. Karte) oder Biometrie (z.B. Fingerabdruck) benötigt.

Wo wird die 2-Faktor-Authentifizierung eingesetzt?

Bargeldauszahlung mit Sparkassen-Card1 oder Kreditkarte2

Ihr Vorteil: Für eine Bargeldauszahlung reicht der Besitz einer Kontokarte nicht aus. Sie benötigen zudem eine individuelle PIN, was den Vorteil hat, dass Ihre Finanzen bei Kartenverlust oder Diebstahl besser abgesichtert sind.

Unser Tipp: Bewahren Sie  keine Notiz mit Ihrer PIN im Geldbeutel oder in unmittelbarer Nähe Ihrer Kontokarte auf!

Kartenzahlung mit Ihrer Sparkassen-Card oder Kreditkarte

Ihr Vorteil: Auch für Bezahlvorgänge im Einzelhandelsgeschäft im Wert von über 50 Euro benötigen Sie neben Ihrer Karte eine individuelle PIN. Bezahlvorgänge unter 50 Euro können auch ohne PIN erfolgen. Allerdings wird bei mehreren, aufeinander­folgenden Karten­zahlungen im Wert von unter 50 Euro, spätestens bei der fünften Zahlung Ihre PIN abgefragt. Dadurch wir die missbräuchliche Nutzung Ihrer Karten eingeschränkt.

Unser Tipp: Bewahren Sie keine Notiz mit Ihrer PIN im Geldbeutel oder in unmittelbarer Nähe Ihrer Kontokarte auf!

Mobiles Bezahlen

Ihr Vorteil: Auch beim mobilen Bezahlen müssen Sie auf eine 2-Faktor-Authentifizierung nicht verzichten. Neben Ihrem Smartphone benötigen Sie auch den Zugang mittels PIN, Fingerabdruck oder FaceID, um mobil bezahlen zu können.

Unser Tipp: Vermeiden Sie, dass Dritte unbefugten Zugang zu Ihrem Smartphone haben!

Kreditkartenzahlungen im Internet

Ihr Vorteil: Zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben können Kreditkartenzahlungen im Internet nur in Kombination mit der App S-ID-Check erfolgen, in der Sie eine Kreditkartenzahlung explizit freigeben müssen. Diese App verwandelt Ihr mobiles Endgerät somit in ein persönliches Authentifizierungsgerät, dass Sie immer griffbereit in der Tasche haben. 

Unser Tipp: Vermeiden Sie, dass Dritte unbefugten Zugang zu Ihrem Smartphone haben!

Anmeldung in Ihrem Online-Banking

Ihr Vorteil: Wenn Sie eine Anmeldung mit einem unbekannten Gerät durchführen, müssen Sie zusätzlich zur Eingabe von Anmeldename und Online-Banking-PIN eine Freigabe mittels TAN vornehmen. Auch wenn Ihr Gerät als bekannt gespeichert ist, wird Ihnen der Zugang zu Ihrem Online-Banking alle 180 Tage nur dann gewährt, wenn die Abfrage von zwei Faktoren (Zugangsdaten zum Online-Banking und TAN-Eingabe) erfolgreich war.

Unser Tipp: Geben Sie die erzeugte TAN nicht an Dritte weiter! Ein offizieller Sparkassen-Mitarbeiter benötigt von Ihnen keine TAN!

Freigabe von Online-Banking-Vorgängen

Ihr Vorteil: Für bestimmte Vorgänge im Online-Banking wie z.B. die Erhöhung des Tageslimits oder die Durchführung einer Überweisung benötigen Sie zusätzlich eine TAN. Ganz gleich, ob Sie chipTAN oder pushTAN nutzen – aufgrund der Erfordernis einer zusätzlichen TAN können unbefugte Dritte bestimmte Vorgänge nicht freigeben.

Unser Tipp: Geben Sie die erzeugte TAN nicht an Dritte weiter! Ein offizieller Sparkassen-Mitarbeiter benötigt von Ihnen keine TAN!

1Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.

2Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Kreditkarte.

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