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Auch für Vermieter­innen und Vermieter

Der Versicherungs­schutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland – auch wenn diese nicht selbst bewohnt sind. Im Einzelnen sind das:

  • Einfamilien­häuser inklusive Einlieger­wohnung
  • Mehrfamilien­häuser mit bis zu sechs Wohn­einheiten
  • Eigentums­wohnungen
  • Ferien­wohnungen
  • Ferien­häuser
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